Teilnahmebedingungen

„Grafschaft baut Heimat“

1. Veranstalter

Veranstalter der Aktion „Grafschaft baut Heimat“ ist die PAS BAU GmbH, Max-Born-Str. 21 in 48529 Nordhorn, nachfolgend „PAS BAU“ genannt.

2. Gegenstand & Ziel der Aktion

PAS BAU veranstaltet unter dem Motto „Grafschaft baut Heimat“ ein regionales Mitmach- und Förderprojekt. Ziele der Aktion sind:

  • gute Taten, die dem Gemeinwohl dienen, zu belohnen
  • gute Taten, die dem Gemeinwohl dienen, bekannt zu machen
  • gemeinnützige, soziale oder nachhaltige Bau-, Renovierungs- oder Instandsetzungsprojekte in der Grafschaft Bentheim zu unterstützen.

3. Teilnahmeberechtigung

3.1 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Grafschaft Bentheim sowie Vereine, Schulen, Institutionen und Unternehmen mit Sitz in der Region Grafschaft Bentheim.

3.2 Minderjährige Personen bedürfen zur Teilnahme der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

3.3 Mitarbeitende der PAS BAU GmbH und der bj freiSign Werbeagentur GmbH sind als Privatpersonen von der Teilnahme ausgeschlossen. Die bj freiSign Werbeagentur GmbH ist als Unternehmen von der Teilnahme ausgeschlossen.

3.4 Die Teilnahme ist kostenfrei und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.

4. So funktioniert die Teilnahme

4.1 Die Teilnahme an der Aktion „Grafschaft baut Heimat“ erfolgt durch die Durchführung einer „guten Tat“, zum Beispiel einer sozialen Aktion oder eines nachhaltigen Unterfangens.

4.2 Die Teilnehmenden halten ihre gute Tat in einem Video fest. Die Größe des Projekts ist nicht entscheidend; von kleinen Gesten des Helfens bis hin zu umfangreichen Aktionen ist alles erlaubt, solange der gute Wille im Vordergrund steht.

4.3 In dem Video schlagen die Teilnehmenden ein Projekt vor, das von PAS BAU umgesetzt werden soll (z. B. Instandsetzung, Neubau oder andere Maßnahme für die Heimat).

4.4 Das Video wird anschließend von den Teilnehmenden auf Instagram oder Facebook veröffentlicht. Dabei ist der Account von PAS BAU (pasbau23) im Video zu markieren („taggen“) oder im Posttext zu erwähnen (@pasbau23).

4.5 Das eingereichte Video muss eine reale, tatsächlich durchgeführte „gute Tat“ zeigen. Reine Animationsfilme, KI-generierte Inhalte, symbolische Darstellungen ohne real ausgeführte Handlung oder nachgestellte Szenen ohne echten Bezug zur beschriebenen Aktion sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

4.6 Einsendeschluss ist Freitag, der 2. Oktober 2026.

4.7 In allen Social-Media-Postings ist ein Hinweis aufzunehmen, dass Instagram und Facebook in keiner Verbindung zur Aktion stehen und diese weder sponsern noch unterstützen.

4.8 Nur Beiträge, die innerhalb des Teilnahmezeitraums gepostet wurden und die vorgenannten Anforderungen erfüllen, nehmen an der Auswahl und dem anschließenden Voting teil.

5. Keine Garantie für Berücksichtigung aller Beiträge

Der Veranstalter PAS Bau übernimmt keine Garantie dafür, dass alle eingereichten Beiträge korrekt erfasst, ausgewertet und im Rahmen der Auswahl oder des Votings berücksichtigt werden. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Beiträge aufgrund technischer Probleme, Übermittlungsfehlern oder Einschränkungen der genutzten Plattformen (z. B. Instagram, Facebook) nicht angezeigt oder übersehen werden und daher nicht in die Bewertung einfließen. Ein Anspruch auf Teilnahme, Berücksichtigung oder Bewertung eines bestimmten Beitrags besteht nicht.

6. Vorauswahl durch die Jury

6.1 Aus allen fristgerechten Einreichungen wählt eine Jury von PAS BAU die 5 besten Vorschläge.

6.2 Die Auswahl der nominierten Projekte erfolgt auf Basis folgender Kriterien:

  • Einfallsreichtum & Engagement: Kreativität und Einsatz bei der erbrachten „guten Tat“ sowie der Idee für das vorgeschlagene Projekt.
  • Mehrwert für die Region: Sozialer oder ökologischer Nutzen des vorgeschlagenen Projektes sowie der Beitrag zum Gemeinwohl in der Grafschaft Bentheim.
  • Bauliche Machbarkeit: Technische und organisatorische Umsetzbarkeit des vorgeschlagenen Projektes durch PAS BAU.

6.3 Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung in der Vorauswahl besteht nicht.

7. Abstimmungsverfahren & Voting

7.1 Die Ermittlung des Siegerprojekts erfolgt über ein dreistufiges / kombiniertes Voting:

  • Social-Media-Voting: Die 5 ausgewählten Projekte werden mit einzelnen Videos auf dem Instagramkanal und dem Facebookkanal von PAS BAU vorgestellt. Die Nutzer stimmen per Like ab. Das Social-Media-Voting startet am 23. Oktober 2026 und endet am 8. November 2026.
  • Homepage-Voting: Stimmabgabe auf der zentralen Landingpage grafschaft-baut-heimat.de. [HIER FOLGT NOCH EINE KURZE ERKLÄRUNG DER TECHNISCHEN BEDINGUNGEN] Das Homepage-Voting startet am 23. Oktober 2026 und endet am 8. November 2026.
  • Messe-Voting: Besucher der Messe „Lebens(t)räume 2026“ in Nordhorn vom 6. bis 8. November 2026 erhalten am Eingang des Messegebäudes und/oder am Stand von PAS BAU eine Stimmkarte und können dort vor Ort jeweils eine Stimme abgeben.

7.2 Nach Abschluss des Social-Media-Votings, des Homepage-Votings und des Messe-Votings werden alle gültigen Stimmen durch den Veranstalter zusammengezählt.

7.3 Das Projekt mit der höchsten Gesamtzahl gültiger Stimmen wird als Siegerprojekt bestimmt.

7.4 Sollten zwei oder mehrere Projekte die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten, entscheidet PAS Bau über das weitere Vorgehen. In diesem Fall kann insbesondere eine Stichabstimmung durchgeführt oder das Gewinnerprojekt per Los bestimmt werden.

8. Gewinn und Umsetzung des Siegerprojekts

8.1 Als Gewinn wird das im Voting ermittelte Siegerprojekt durch PAS BAU umgesetzt. Der Gesamtwert der Umsetzung (Material, Arbeitsleistung und sonstige Kosten) darf einen Betrag von 10.000 Euro brutto nicht überschreiten.

8.2 Die Umsetzung erfolgt ausschließlich im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten von PAS BAU.

8.3 Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Rechte (z. B. Eigentümerzustimmung, behördliche Genehmigungen) vorliegen. Diese sind vom Teilnehmenden bzw. Projektträger in Abstimmung mit PAS BAU zu ermöglichen.

8.4 PAS BAU ist berechtigt, das Gewinnerprojekt im Rahmen des genannten Budgetrahmens zu modifizieren, sofern dies zur sicheren, fachgerechten oder praktikablen Umsetzung erforderlich ist.

8.5 Der zeitliche Rahmen für die Planung und Umsetzung des Siegerprojekts wird ausschließlich von PAS BAU festgelegt. Die Umsetzung erfolgt, sobald es die betrieblichen Kapazitäten, Witterungsbedingungen, Materialverfügbarkeiten sowie etwaige Genehmigungsprozesse zulassen. Ein Anspruch auf Realisierung zu einem bestimmten Datum besteht nicht.

8.6 Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Übertragung des Gewinnanspruchs auf Dritte ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

8.7 Der Gewinner wird öffentlich über die Kanäle von PAS BAU (Social Media, Homepage) bekanntgegeben und auf geeignetem Wege kontaktiert.

9. Anforderungen an die eingereichten Inhalte

9.1 Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er über die erforderlichen Rechte an dem eingereichten Video verfügt und durch dessen Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden.

9.2 Personen, die im Video erkennbar dargestellt werden, müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, entsprechende Einwilligungen einzuholen.

9.3 Die eingereichten Inhalte dürfen keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonst unzulässigen Inhalte enthalten.

9.4 Das eingereichte Video muss eine reale, tatsächlich durchgeführte „gute Tat“ zeigen. Reine Animationsfilme, KI-generierte Inhalte, symbolische Darstellungen ohne real ausgeführte Handlung oder nachgestellte Szenen ohne echten Bezug zur beschriebenen Aktion sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

9.5 PAS BAU behält sich vor, Beiträge von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.

10. Nutzung der eingereichten Beiträge

10.1 Mit der Teilnahme räumt der Teilnehmer dem Veranstalter PAS BAU das Recht ein, den eingereichten Beitrag sowie Ausschnitte daraus im Zusammenhang mit der Aktion „Grafschaft baut Heimat“ zu veröffentlichen und zu kommunizieren. Dies kann insbesondere auf der Website, auf Instagram, Facebook, LinkedIn sowie im Rahmen der Messekommunikation erfolgen.

10.2 Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der Aktion und ihrer Berichterstattung.

11. Ausschluss von der Teilnahme

11.1 Die PAS Bau GmbH ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, wenn ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegt oder die Teilnahme durch unzulässige Mittel beeinflusst wurde.

11.2 Ein Anspruch auf Teilnahme, Auswahl als eines der fünf Projekte oder auf Umsetzung eines eingereichten Vorschlags besteht nicht.

12. Haftung

Die Teilnahme an der Aktion erfolgt auf eigene Verantwortung. PAS BAU haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

13. Datenschutz

Alle im Rahmen der Aktion erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nach Abwicklung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

14. Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Auswahl der fünf Projekte, der Abstimmung und der Ermittlung des Gewinnerprojekts ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15. Änderung oder Beendigung der Aktion

Der Veranstalter PAS BAU behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund zu ändern, vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen anzupassen, sofern dies aufgrund von Umständen erforderlich ist, die bei Beginn der Aktion nicht vorhersehbar waren.

16. Freistellungserklärung

16.1 Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms Inc. (Instagram / Facebook) oder der Messe „Lebens(t)räume“ und wird in keiner Weise von Instagram, Facebook oder der Messe gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich PAS BAU.

16.2 Teilnehmende stellen Instagram, Facebook sowie die Veranstalter der Messe „Leben(s)träume“ von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion frei.

17. Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.